Zeitgleich mit der Freigabe des Konsums wird Cannabis ein regulär zu verordnendes Arzneimittel. An der sozialrechtlichen Erstattung ändert sich nichts. Und in der Privatmedizin? Bundesärztekammer und PKV wollen sich nicht festlegen.
Durch die Fusion der Versicherungsgruppen Barmenia und Gothaer entsteht zwar ein großer Anbieter, der Wettbewerb wird durch ihn aber nicht beeinträchtigt, hat das Bundeskartellamt entschieden.