Wer bewusst falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht und seine Versicherung arglistig täuscht, hat keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das hat nun ein Oberlandesgericht bestätigt.
Um die Arbeitgeber zu entlasten, empfiehlt Allianz-Chef Oliver Bäte, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen und den Karenztag wieder einzuführen.