RECHT/ABRECHNUNG
Gesetzgeber erleichtert ambulante Anschlussbehandlung mit Cannabinoiden
Das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ beschleunigt das Antragsverfahren nach stationärer Einstellung auf Cannabinoide und ermöglicht so eine lückenlose Versorgung des Patienten.