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Sonderbericht

Therapiefreiheit im Kontext der frühen Nutzenbewertung

Auch für Arzneimittelinnovationen gilt die Therapiefreiheit des Arztes. Ausschlaggebend sind stets die medizinischen Umstände und Alternativen im Einzelfall, die sorgfältig dokumentiert werden müssen. Sonderbericht als PDF-Download.

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