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Lauterbach kündigt Rechtsverordnung an

Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll um 0,2 Prozentpunkte steigen

Den Pflegekassen steht das Wasser bis zum Hals – per Notoperation will Gesundheitsminister Lauterbach die Finanzlage heilen. Mit Widerstand im Parlament und in der Länderkammer rechnet er nicht.

Veröffentlicht: | aktualisiert:
Bundesgesundheitsminister Lauterbach

„Schauen, was wir noch umsetzen können“: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin.

© Jörg Ratzsch/dpa

Berlin. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte. Er habe dem Kabinett dazu eine Regierungsverordnung zugeleitet, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag vor Journalisten in Berlin. Für Rentnerinnen und Rentner sollen die Pflegebeiträge ab 1. Juli 2025 steigen, für alle anderen Versicherten ab 1. Januar.

Die Anhebung reiche aus, um die Pflegefinanzen im kommenden Jahr zu stabilisieren, betonte Lauterbach. Voraussetzung ist, dass der Bundestag dem Vorhaben nicht widerspricht, der Bundesrat wiederum muss der Anhebung des Pflegebeitrags zustimmen. Er erwarte kein Veto des Parlaments, sagte Lauterbach. Keiner der Abgeordneten wolle, dass den Pflegekassen die Luft ausgehe.

GKV-Verband: Sorgt nur für Atempause

Die Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband, Dr. Doris Pfeiffer, sagte in Reaktion auf die Ankündigung Lauterbachs, die Bundesregierung habe offensichtlich erkannt, dass die schlechte Finanzsituation der Pflegeversicherung dringend angegangen werden müsse. „Aber wieder einmal soll das Problem durch einen Griff in das Portemonnaie Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gelöst werden.“

Eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte verschaffe lediglich eine Atempause, löse aber für das nächste Jahr nicht das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege. „Dadurch wird der Bundeshaushalt weiterhin entlastet, die Beitragszahlenden der Pflegeversicherung werden hingegen erneut belastet. Sozial ausgeglichen ist das nicht“, kommentierte Pfeiffer.

Drohendes Milliardendefizit

Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur Pflege bei 3,4 Prozent – „Kinderlose“ zahlen vier Prozent des Bruttolohns. Den Pflegekassen droht laut deren Berechnungen im Jahr 2025 ein Defizit von 1,8 bis 3,5 Milliarden Euro – im schlimmsten Fall 5,8 Milliarden Euro.

Kassenvertreter hatten daher einen Anstieg von 0,25 bis 0,3 Prozentpunkte für nötig erachtet. Ursprünglich hatte Lauterbach geplant, die Beitragssatzanhebung an das BIPAM-Gesetz per Änderungsantrag anzuhängen – dort war ein Anstieg um 0,15 Prozentpunkte geplant.

Lauterbach betonte, die Ampel-Koalition habe es nicht versäumt, „große“ Pflegegesetze auf den Weg zu bringen. Dazu habe auch die Dynamisierung der Pflegeleistungen gehört – ebenso eine weitere Dämpfung bei den Eigenanteilen in der Heimpflege.

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„Kollateralschaden der Ampel-Implosion“

„Aber Tatsache ist, dass wir eine große Pflegereform für dieses kommende Jahr vorgesehen hatten.“ Das sei nicht gelungen. „Somit ist ein Kollateralschaden der Implosion der Ampel, dass wir dieses wichtige Gesetz jetzt noch nicht machen können.“ Es werde aber zu einem „der ersten Gesetze“ in der neuen Legislaturperiode gehören.

Auch jenseits der Pflege könne sich die gesundheitspolitische Bilanz der Ampel sehen lassen, so Lauterbach. Es seien 16 Gesetze aufs Gleis gesetzt worden. Weitere Umbauten der Versorgung versuche sein Ministerium noch anzugehen. „Wir werden schauen, was wir noch umsetzen können.“ Ob die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte auch dazugehört, ließ Lauterbach offen.

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Optimismus in Sachen Klinikreform

Zuversichtlich zeigte er sich, dass die Krankenhausreform, die der Bundestag bereits beschlossen hat, wie geplant zum 1. Januar 2025 kommt. „Es ist einfach eine Lage, wo die Krankenhäuser Sicherheit benötigen.“ Dazu sollten in der laufenden Legislatur auch noch ergänzende Rechtsverordnungen zum Krankenhausreformgesetz beschlossen werden.

Der Bundesrat beschäftigt sich am 22. November mit der Reform. Ob der Vermittlungsausschuss dazu angerufen wird, gilt Beobachtern zufolge mindestens als offen. (hom)

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