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Gesundheitsthemen in der Länderkammer

Bundesrat fordert zügige Notfallreform und Widerspruchsregelung bei der Organspende

Die Länder pochen auf zügige Gesetzgebung zur Notfall- und Rettungsdienstreform. Zudem will die Länderkammer eine erneute Befassung des Bundestages mit der Widerspruchsregelung bei der Organspende.

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Die Bundersregierung solle endlich die Notfall-und Rettungsdienstreform auf die Tagesordnung setzen. Nach dem Willen der Länder sollen künftig auch Fahrten zu ambulanten Strukturen bezahlt werden müssen.

Die Bundersregierung solle endlich die Notfall-und Rettungsdienstreform auf die Tagesordnung setzen. Nach dem Willen der Länder sollen künftig auch Fahrten zu ambulanten Strukturen bezahlt werden müssen.

© dpa

Berlin. Der Bundesrat macht bei der Notfall- und Rettungsdienstreform Druck. Am Freitag hat das Plenum der Länderkammer die Bundesregierung aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorzulegen.

Ziel der Länder sei ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) forderte die Bundesregierung auf, mit dem Notfallgesetz die vertragsärztlichen Notdienststrukturen und den Rettungsdienst zu verzahnen.

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So solle unter anderem auch geregelt werden, dass Notfalltransporte in ambulante Versorgungsstrukturen sowie telemedizinische Versorgung als Leistung anerkannt und zu finanzieren seien.

Bislang würden die Kosten für medizinische Notfallrettung nur dann erstattet, wenn der Transport ein Krankenhaus als Ziel habe, heißt es in der Beschlussvorlage. Daher pochen die Länder auf eine bundeseinheitlich abschließende Regelung für so genannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes, deren Kosten von den Kassen nicht getragen würden.

„Der Anspruch an den Rettungsdienst ist groß“, sagte Britta Müller in der Sitzung. Die veralteten Gesetzesstrukturen gepaart mit dem Fachkräftemangel könnten allerdings die gebotene Patientensteuerung derzeit nicht gewährleisten.

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Ebenfalls am Freitag hat der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, einen Gesetzentwurf mehrerer Länder zur Einführung der Widerspruchsregelung in der Organspende erneut in den Bundestag einzubringen. Federführend soll wieder Nordrhein-Westfalen sein.

Der Entwurf der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen war wegen des Regierungswechsels im Bund der Diskontinuität anheimgefallen. Mit dem Beschluss muss das Thema im Bundestag erneut auf die Tagesordnung. (af)

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