Die KBV begrüßt mehr Freiheiten für Vertragsärzte
BERLIN (HL). Mit zwei Ausnahmen findet die geplante Liberalisierung des Vertragsarztrechts das Plazet der KBV: die erneute Verschiebung einer Vergütungsreform, die das Honorar an der Morbidität der Bevölkerung orientiert, auf das Jahr 2009 und die Möglichkeit, daß die Ländergesundheitsministerien den KVen den Sicherstellungsauftrag entziehen und ihn den Kassen übertragen können.