Krankenkassen
In der Schlange der Gläubiger steht der Arzt ganz hinten
MÜNCHEN. Künftig können alle Krankenkassen pleitegehen. Bisher galt das im Prinzip nur für bundesunmittelbare Kassen - das sind etwa Ersatzkassen, die nicht der Aufsicht der Länder unterliegen. Nach dem Entwurf zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sollen nun sämtliche Kassen dem Insolvenzrecht unterworfen werden. Was bedeutet das für den Vertragsarzt?