Insolvenzrecht für die Kassen - ein Risiko auch für Ärzte
BERLIN. Die geplante Anwendung des Insolvenzrechts auf die Krankenkassen erweist sich als hohe Hürde für die Gesundheitsreform. Grund ist, daß Krankenkassen von einem Tag auf den anderen Altlasten in Form von Pensionsverpflichtungen bilanzieren müßten. Der Hauptanteil entfällt auf das AOK-System. Das bedeutet, daß die Insolvenz einer AOK durchaus auf die Leistungserbringer, etwa Ärzte und Kliniken durchschlagen kann.