Kammergesetz für Heilberufe im Norden vor Reform

KIEL (di). Schleswig-Holstein plant eine Anpassung des Heilberufekammergesetzes. Ziel ist eine Stärkung der Selbstverwaltung, ein Abbau der Regelungsdichte und eine Verwaltungsvereinfachung.

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So soll künftig etwa auf die aufsichtsbehördliche Genehmigung der jährlichen Haushalts- und Beitragssatzungen und auf die Rechenschaftsberichte der Kammern verzichtet werden.

Das Änderungsgesetz enthält auch klarstellende Regelungen für die heilberufliche Tätigkeit außerhalb von Praxen. Zudem sollen künftig Datenerhebung und Datenaustausch, etwa bei Mehrfachmitgliedschaften, neu geregelt werden.

Hintergrund ist die zunehmende Ausübung von Heilberufen über die Ländergrenzen hinweg, womit auch Mehrfachmitgliedschaften in den Heilberufekammern zunehmen.

Der Gesetzentwurf enthält ergänzende Regelungen zur Berufsgerichtsbarkeit, die Ermittlungsverfahren durch die Kammern erleichtern sollen. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten.

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