Krebserkrankungen müssen gemeldet werden
STUTTGART (mm). Die Krebserkrankungen in Baden-Württemberg werden künftig flächendeckend in einem Register erfaßt. Der Landtag hat das Gesetz verabschiedet, das für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser künftig eine Meldepflicht von Krebsneuerkrankungen vorschreibt.