Fettabsaugung bei Lipödem
Liposuktion bleibt Kassenleistung – bis der G-BA final darüber entscheidet
Der G-BA will im kommenden Jahr entscheiden, ob und inwieweit Fettabsaugung bei Lipödem in den GKV-Katalog aufgenommen wird. Solange wird die zunächst bis Ende 2024 befristete Genehmigung noch verlängert.