Patientenvertreter stoßen mit Forderung nach Stimmrecht im GBA auf taube Ohren
Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) - Ärzte, Psychotherapeuten, Kliniken und Kassen - entscheiden, was zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Patientenvertreter sitzen auch im GBA. Ein Stimmrecht haben sie aber nicht.