Rechtsstreit um Honorarbereinigung
BERLIN (HL). Die KBV hat am Dienstag eine Klage gegen den Mehrheitsbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschuss zu Bereinigung der Gesamtvergütungen als Folge von Selektivverträgen angekündigt. Anders als die KBV hält Professor Jürgen Wasem den Beschluss für rechtswirksam.