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Patientensteuerung

Zugangswege zur Versorgung? „Das hängt von den medizinischen Bedürfnissen ab“

Hausarzt, App oder beides? Wer steuert den Zugang zur Primärversorgung – und wie? Einfache Antworten verbieten sich, macht eine Online-Session von „Politik & Debatte“ deutlich. Ein Patientenvertreter äußert eine klare Erwartung.

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Blick in eine volle Notfallambulanz.

Überfüllte Ambulanzen, volle Wartezimmer: Politik und Selbstverwaltung suchen nach Möglichkeiten einer besseren Patientensteuerung.

© eunikas / stock.adobe.com

Berlin. Patientensteuerung über Dutzende von Apps, aufgelegt von rund 90 Krankenkassen? Sieht so die Primärversorgung aus, die sich die Koalition als gigantisches Reformprojekt auferlegt hat?

Thomas Renner, Leiter der Unterabteilung „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG), beruhigt die Gemüter – vor allem ärztliche. „Auf keinen Fall“, erklärte Renner bei einer Online-Session von „Politik & Debatte“ am Dienstagabend, stelle die Politik die Steuerungsrolle des Hausarztes oder den Versorgungsweg über die Hausarztpraxis infrage.

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Thomas Renner, Leiter der Unterabteilung „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium

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© Thomas Ecke Berlin

„Wie ein sinnvoller Weg in den Zugang aussieht, hängt von den medizinischen Bedürfnissen des Patienten ab.“ Das könne eine Rettungsleitstelle oder eine Hausarztpraxis sein. Das könne – etwa im Falle eines chronisch Kranken – auch über die Facharztpraxis geschehen. „Und ja, es ist auch ein freiwilliger digitaler Versorgungseinstieg vorgesehen.“

Dieser ergänzende Einstieg solle „niedrigschwellig und nutzerfreundlich“ sein für Versicherte und – „fast ähnlich wie beim App-Store“ – Anlaufstellen eines Einstiegs in die Versorgung bereitstellen, so Renner.

Digitaler Versorgungseinstieg? Als Ergänzung!

Dazu gehörten etwa die Rufnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei Notfällen oder die Terminvermittlung über eben diese Hotline oder Videosprechstunden. Kurzum: „Mit dem digitalen Versorgungseinstieg soll für die Versicherten, die das wollen, eine koordinierte Zusammenarbeit im Gesundheitswesen erlebbar gemacht werden.“ App statt Arzt? Das sei nicht die Absicht hinter dem in der Beratung befindlichen „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“, kurz GeDIG.

„Aus unserer Sicht ist es natürlich so, dass die Praxen weiterhin die zentrale Anlaufstelle sind“, sagte Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Patienten, die der Hausarztpraxis bekannt seien, müssten keine medizinische Ersteinschätzung durchlaufen.

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„Wenn jemand keine Anlaufstelle hat, weder einen versorgenden Haus-, noch einen versorgenden Facharzt, oder sich jemand am Wochenende beim Fußballspielen den Fuß umknickt und akut große Probleme hat, wird sich so jemand an die 116 117 wenden und rechtzeitig auf die richtige Versorgungsebene gesteuert werden.“

Insofern seien Vertragsärzteschaft und Politik nicht so weit auseinander beim Blick auf das geplante Gesetz, so Steiner. „Vielleicht sind wir zu den Krankenkassen ein Stück weiter auseinander, die gerne alles über ein Navigationstool steuern wollen.“

Demmler: Grundregeln für den Zugang

„Da möchte ich den Kopf schütteln“, entgegnete die Vorständin der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), Dr. Gertrud Demmler. Die Diskussion werde zu absolut geführt: „Ist es digital oder ist es analog, ist es am Tresen oder was?“ Entscheidend sei für sie: „Wir müssen alle Kanäle nach den gleichen Spielregeln öffnen“ – egal, ob Patienten persönlich in der Praxis aufschlügen, sich per Telefon meldeten oder eine App bemühten.

Wenn ein Patient in einer Primärversorgungspraxis betreut werde, dann brauche er keine Ersteinschätzung per App, betonte auch Demmler. Für den Patienten aber, der bislang nicht in einer Arztpraxis versorgt sei, für den sei es womöglich „sehr klug, über ein digitales Angebot zu gehen“.

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Medizinische Dringlichkeit müsse „klar und GKV-weit einheitlich“ definiert sein. „Heute haben wir die Situation, dass praxis- und gruppenbezogen jeder seine eigene Einschätzungslogik hat.“ Zielbild müsse sein, „dass die in der Praxis landen, die wirklich dort hingehören“. In diesem Steuerungsprozess könnten die Krankenkassen „sehr wohl eine Rolle einnehmen“.

„Orientierung im System“

Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, machte auf einen weiteren Aspekt aufmerksam. „Wir haben auch eine gewisse Orientierungslosigkeit, wenn der Hausarzt nicht fallabschließend behandeln kann und die Frage auftaucht, was ist dann mit einer weitergehenden fachärztlichen Behandlung oder dem Zugang zur stationären Versorgung.“

Daher brauche es auch digitale Einschätzungsmöglichkeiten, um diese Situation besser zu meistern und zu verhindern, dass Patientinnen und Patienten eine Odysee durch das System erleben. Es gehe also auch um „Orientierung im System“.

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Im Übrigen, so Danner, stelle sich allen Akteuren – Gesetzgeber, Kassen wie Ärzteschaft – die Frage, wie der geltende Sicherstellungsauftrag umgesetzt werde. Stelle man über ein Ersteinschätzungsinstrument Dringlichkeiten „sehr differenziert“ fest, müsse auch ein konkretes Versorgungsangebot „ausgeworfen“ werden.

Daran messe die Patientenvertretung die „Leistungsfähigkeit des ganzen Vorhabens“ – also inwieweit Digitalisierung helfe, den Sicherstellungsauftrag präziser einzulösen. (hom)

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