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"Regelungskompetenz des GBA ist legitimiert"

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BERLIN (fst). Der Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) Dr. Rainer Hess ist verwundert über die anhaltende Diskussion über die Rechtsstellung des Gremiums. Durch den Rechtsstatus des GBA als juristische Person des öffentlichen Rechts und die ausdrücklichen Vorschriften im SGB V sei seine Regelungskompetenz eigens verfassungsrechtlich legitimiert worden. Kritik am GBA "vernachlässigt systematisch die Einordnung des GBA in das die GKV-Strukturen prägende System der gemeinsamen Selbstverwaltung", schreibt Hess in einem Newsletter des Ausschusses.

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