Sieben KVen machen Front gegen Regierung

Die Regierung plant einen neuen spezialärztlichen Sektor gemäß dem Motto "Wer kann, der darf". Sieben KVen und die KBV halten davon wenig und formulieren Bedingungen.

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Wird zum Zankapfel der Versorgungsreform: die ambulante spezialärztliche Versorgung.

Wird zum Zankapfel der Versorgungsreform: die ambulante spezialärztliche Versorgung.

© [M] Apfel: amlet / fotolia.com | §116b: ill

DORTMUND (iss). Mehrere KVen beziehen gemeinsam Stellung gegen die geplanten Regelungen zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung.

In dieser Woche werden die KVen Nordrhein, Westfalen-Lippe (KVWL), Niedersachsen und die Mitglieder der FALK-Gruppe - also Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern - eine entsprechende Erklärung veröffentlichen.

Das kündigte KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann auf der KVWL-Vertreterversammlung an.

Dort haben die Delegierten einstimmig einen Antrag gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zur Paragrafen 116b angenommen. Er formuliert die Bedingungen, damit die Vertragsärzte dem spezialärztlichen Sektor zustimmen können:

Zwingender quartalsweiser Überweisungsvorbehalt und zwingende Kooperationsvereinbarungen

Qualitätssicherung durch die KVen

Abrechnung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

Vergütung nach Einzelleistungen bei gleicher Honorierung

Keine Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung

Umsetzung auf Basis von dreiseitigen Verträgen statt nach Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

Eingrenzung des Sektors auf seltene Erkrankungen - fünf Erkrankungen pro Million Einwohner - und Versorgungsdefizite.

"Der durch den Paragraf 116b ermöglichte Zugang der Krankenhäuser führt zu einem Verdrängungswettbewerb, bei dem die Vertragsärzte ohne die aufgezeigten Änderungen massiv benachteiligt werden", heißt es in dem Antrag. Die Gruppe der sieben KVen werde eine ähnliche Positionierung veröffentlichen, kündigte Nordmann an.

Der Vorsitzende der KBV Dr. Andreas Köhler wiederholte seine Kritik an den Plänen der Bundesregierung. "Was bei der spezialärztlichen Versorgung vorgesehen ist, verfehlt das eigentliche Ziel und wird, wenn es so kommt, zu Lasten der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung gehen."

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