Fritz Beske

Sozialsysteme brauchen eine Sozialprognose

Hier eine Milliarde, dort ein Zuschuss: Doch eine Zusammenschau fehlt, was uns die Sozialsysteme künftig kosten, klagt der Doyen der deutschen Gesundheitswissenschaft, Professor Fritz Beske.

Von von Professor Fritz Beske Veröffentlicht:

Professor Fritz Beske

Sozialsysteme brauchen eine Sozialprognose

© IGSF

Leitete bis 2013 das von ihm im Jahr 1975 gegründete Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung in Kiel.

2012 wurde der Träger vielfacher Auszeichnungen mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens ausgezeichnet.

Dezember 2015 präsentierte er sein „allerletzes Buch“: „Perspektiven des Gesundheitswesens“.

BERLIN. Jeder Sozialbereich agiert für sich und wird auch isoliert beschrieben. Die "Welt am Sonntag" griff kürzlich unter der Überschrift "Die Rentenkrise ist sicher" die Situation der Alterssicherungssysteme in Industrienationen auf mit dem Ergebnis, dass in den Industrienationen die Finanzierungslücke in der Alterssicherung 70 Billionen Euro beträgt.

Für Deutschland wird darauf hingewiesen, dass ständig wachsende Ansprüche einer immer größeren Zahl an Rentnern bei abnehmenden Beitragszahlern und einer erodierenden Finanzbasis des Staates bedient werden müssen. Derzeit kommen etwa 2,7 Einzahler für einen Rentner auf, bis 2050 wird diese Zahl auf 1,5 zusammenschrumpfen.

Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung beträgt 2016 rund 86 Milliarden Euro, bei einem Bundeshaushalt von 330 Milliarden Euro 30 Prozent des Bundeshaushalts.

Für 2020 wird ein Rentenzuschuss des Bundes von 100 Milliarden Euro prognostiziert. Im Ergebnis wird die Finanzierung des heutigen Rentenniveaus ohne Einschnitte für nicht möglich gehalten.

Die finanzielle Sicherung im Alter ist wieder politisches Thema - aber reicht das aus? Hierzu ein Blick auf andere Sozialsysteme, die ebenfalls von der Alterung der Bevölkerung betroffen sind.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung hat der Anstieg des Zusatzbeitrags begonnen. Da mit der Alterung der Bevölkerung der Bedarf an Gesundheitsleistungen überproportional wächst und der medizinische Fortschritt kostet, ist mit einem erheblich höheren Finanzbedarf zu rechnen.

Für den ehemaligen Beitragssatz, paritätisch finanziert von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ist bis 2050 eine Steigerung bis zu 50 Prozent vorhergesagt worden. 2005 betrug der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung 1,7 Prozent, für Kinderlose 1,95 Prozent.

Insbesondere Leistungssteigerungen führten 2015 zu einem Beitragssatz von 2,25 Prozent, für Kinderlose von 2,60 Prozent. Ab 2017 steigt der Beitragssatz durch die Pflegereform um 0,2 Prozentpunkte.

Verdoppelung bis zum Jahr 2060?

Die Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung werden sich nach eigenen Berechnungen allein aufgrund der demografischen Entwicklung von 2007 bis 2060 von 19,7 auf 41,6 Milliarden Euro erhöhen. Zu der Steigerung der Ausgaben allein durch die Alterung der Bevölkerung kommen die Auswirkungen zum Beispiel durch neue Leistungen oder Lohnerhöhungen hinzu, sodass sich die Ausgaben bis 2060 weit mehr als verdoppeln.

Dies unterstreicht die Dimension der Ausgabenentwicklung der Pflegeversicherung. Für die Eingliederungshilfe für Behinderte nach SGB IX hat Schleswig-Holstein 2014 über 600 Millionen Euro ausgegeben, nach den Personalausgaben der größte Einzelposten im Landeshaushalt.

Bis 2020 werden die Ausgaben voraussichtlich auf 780 Millionen Euro steigen. Bundesweit macht die Eingliederungshilfe für Behinderte mit fast 50 Prozent den mit Abstand größten Anteil an der Sozialhilfe aus, ist also steuerfinanziert. Ebenfalls aus Steuern finanziert ist die Sozialhilfe.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde 2014 mit rund 29 Milliarden Euro der bisher größte Betrag für Sozialhilfe ausgegeben, vorrangig für Eingliederungshilfe für Behinderte, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege, Ausgabenpositionen, die überproportional steigen dürften.

Es gibt nicht nur die Gesetzliche Rentenversicherung, die GKV, die Pflegeversicherung, die Eingliederung Behinderter oder die Sozialhilfe, es gibt sie alle, und es gibt sie alle zur gleichen Zeit.

Die Finanzierung dieser Sozialbereiche summiert sich beim Versicherten, beim Arbeitgeber und beim Steuerzahler. Benötigt wird eine Gesamtschau, eine Sozialprognose, erstellt von unabhängigen Gutachtern und vorurteilslos orientiert an der vorhersehbaren Wirklichkeit.

Bis zum Vorliegen dieser Sozialprognose verbieten sich Leistungsausweitungen mit höheren Kosten in allen Sozialbereichen. Unser Sozialsystem muss finanzierbar bleiben. Dies gelingt nur, wenn die Realität bekannt ist und wenn sich die Weiterentwicklung aller Sozialbereiche an der Realität orientiert.

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