KV Nordrhein

VV hat künftig Mitsprache bei Dienstverträgen

Die Vertreterversammlung der KV Nordrhein darf die Dienstverträge des Vorstands künftig einsehen.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. In der KV Nordrhein (KVNo) hat die Vertreterversammlung künftig ein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder.

Das haben die Delegierten bei ihrer konstituierenden Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Damit zog die KVNo-VV die Konsequenzen aus den Skandalen rund um den ehemaligen Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Köhler.

Bislang war in Nordrhein der von der VV gewählte Hauptausschuss zuständig für die Verhandlung der Dienstverträge mit den Vorständen. Die Freie Ärzteschaft hatte sich dafür stark gemacht, dem Gremium die VV als Korrektiv zur Seite zu stellen.

Zum künftigen Umgang mit den Dienstverträgen gab es eine Reihe von Vorschlägen. Sie reichten von der Beibehaltung des Status quo bis dahin, die Verträge per Mail allen VV-Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Während manche Delegierte vehement mehr Rechte für die VV-Mitglieder forderten, warnten andere vor einer Schwächung des Vorstands.

Letztendlich fand eine pragmatische Lösung eine breite Mehrheit: Die Verträge werden nach wie vor zwischen den Vorstandsmitgliedern und dem Hauptausschuss ausgehandelt. Danach erhalten die Vertreter die Mitteilung, dass sie die Entwürfe einsehen können. Sie haben dann zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Gibt es Bedenken gegen die Verträge, setzt sich der Hauptausschuss mit den entsprechenden VV-Mitgliedern und dem KVNo-Justiziar zusammen.

Kommt dabei keine Einigung zustande, wird eine Sonder-VV einberufen. Gibt es keinen Einspruch, werden die Verträge der Aufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Dieser Regelung stimmten 45 Delegierte zu, vier enthielten sich, keiner stimmte dagegen. (iss)

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