Direkt zum Inhaltsbereich

KV Berlin

Vorstandswahl im Eilverfahren angefochten

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Vorstandswahl der KV Berlin wird im Eilverfahren angefochten. Der Kläger, Hausarzt Dr. Franz-Peter Reinardy, hat beim Sozialgericht Berlin Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Reinardy muss jedoch nun noch begründen, warum er eine Entscheidung für dringlich hält.

Da im Hauptverfahren bereits die Stellungnahme der KV vorliege, sei nicht auszuschließen, dass beide Verfahren zeitgleich entschieden werden, sagte Gerichtssprecher Marcus Howe der "Ärzte Zeitung".

In der Zwischenzeit hat der Nicht-Arzt im gewählten KV-Vorstand Günter Scherer beschlossen, seinen Dienst in Berlin wie geplant am 1. April anzutreten. Trotz der Unsicherheiten hat der Jurist bei der KV Bremen, wo er zuletzt als Vorstand tätig war, nach fast 15 Jahren einen Auflösungsvertrag unterzeichnet.

"Ich bin optimistisch, dass das Gericht die Wahl bestätigt. Wir sind im Einklang mit der Aufsichtsbehörde", sagte Scherer. Es gebe ein Restrisiko, aber er habe soviel Unterstützung in der Vertreterversammlung Berlin erhalten, dass er auch zuversichtlich sei, wenn die Wahl wiederholt werden müsste.

Die Berliner VV-Vorsitzende Dr. Christiane Wessel zeigte sich indes erstaunt über Reinardys Beweggründe: "Will er als erfahrenes Mitglied der Vertreterversammlung die KV Berlin führungslos und handlungsunfähig machen?" Wessel fragt, ob Reinardy den alten Vorstand oder einen Staatskommissar an der Spitze der KV sehen wolle. "Dies kann nicht im Interesse der Mitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung liegen. Es gilt weiterhin, dass wir vor vielen schwierigen Aufgaben stehen, die nur durch eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zu lösen sind."

Erste Weichen für die Zukunft hatte die VV mit der Schaffung eines Vertrauensausschusses gestellt, der die Streitpunkte aus der vergangenen Legislaturperiode aufarbeiten soll. (ami)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Das letzte Wort über die HzV ist noch nicht gesprochen

Klarstellung veröffentlicht

AOP-Katalog und Narkose-Leistungen: Wann die EBM-Abrechnung möglich ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz

Erste klinische Studie belegt Wirksamkeit des Herzpflasters

Münchner Aids- und Infektiologie-Tage

Chronische Hepatitis B: Heilung durch monoklonalen Antikörper?

Lesetipps
Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Spirometrie bei einem Mann.

© John Thys / Reporters / Science Photo Library

Änderungen aus dem GOLD-Update

Neues Vorgehen bei COPD: Proaktiv statt reaktiv!

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram