Vorstandswahl in Rheinland-Pfalz ist rechtskräftig
MAINZ (chb). Die Wahl zum Vorstand der KV Rheinland-Pfalz im Herbst 2004 ist jetzt endgültig rechtskräftig. Das Landessozialgericht Mainz wies die Wahlanfechtungsklage auch in zweiter Instanz zurück.