Arzthonorar

Abrechnungsfachmann: „Nehmen Sie nie eine Rechnung zurück!“

Die hohe Inflationsrate ist kein Grund, für medizinische Leistungen einen höheren Steigerungssatz anzusetzen. Aber es gibt viele andere Anlässe, den Schwellenwert zu überschreiten – bei guter Begründung geht das auch durch. Und wenn nicht?

Liebe Leserin, lieber Leser,

den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.

Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.

Ihre Vorteile des kostenlosen Login:

  • Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
  • Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
  • Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare

Registrieren können sich alle Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sowie Fachjournalisten. Bitte halten Sie für die Freischaltung einen entsprechenden Berufsnachweis bereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mehr zum Thema

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Urteil: Vollkostenerstattung der TI war gesetzlich nie beabsichtigt

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weltkrebstag 2026

Was es für die optimale Krebsversorgung auf dem Land braucht

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: So sieht die optimale Therapie (derzeit) aus

Lesetipps
Eine Frau hält eine Lupe über die Abbildung einer Gebärmutter.

© Gambar / stock.adobe.com

Humane Papillomviren

Nach Impfung: HPV-Screening nur zwei- bis dreimal im Leben?

Der Schriftzug „Landessozialgericht Baden-Württemberg“ am Eingang des Gerichts angebracht.

© Bernd Weißbrod / dpa / picture alliance

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Urteil: Vollkostenerstattung der TI war gesetzlich nie beabsichtigt