Ärzte dürfen in Notfällen auch Tempolimits überschreiten

MAGDEBURG (zie). Wie lange sollten Ruheständler ihre Arzthaftpflichtversicherung fortführen? Wie verhält man sich bei Patienten, die auf eine Aufklärung verzichten? Solche und andere Rechtsfragen, die Ärzten auf den Nägeln brennen, wurden auf dem Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beantwortet.

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