Recht
Ärzte haben beim Jobsharing nur geringen Spielraum
Ärzte mit Jobsharing-Assistenten, die falsch abrechnen und noch dazu über die erlaubte Leistungsausweitung hinaus, sollen laut Bundessozialgericht beide Verfehlungen zu spüren bekommen.
Ärzte mit Jobsharing-Assistenten, die falsch abrechnen und noch dazu über die erlaubte Leistungsausweitung hinaus, sollen laut Bundessozialgericht beide Verfehlungen zu spüren bekommen.
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