Ärzte können Gutachten nach GOÄ abrechnen

MANNHEIM (juk). Um die Vergütung für Gutachten und Befundberichte gibt es zwischen Rentenversicherungsträgern und Ärzten immer wieder Streit. So lange eine Honorar-Vereinbarung mit der Bundesärztekammer fehlt, können Kollegen diese Arbeit nach der GOÄ abrechnen. Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Mannheim hervor.

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