Ärzte müssen Kinderzuschuss versteuern
DÜSSELDORF (mwo). Die Besteuerung des Kinderzuschusses aus der Ärzteversorgung ist rechtmäßig. Es liegt keine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung vor, urteilte das Finanzgericht (FG) Düsseldorf.