Ärztin muss nicht als Medizinjournalistin arbeiten
LÜNEBURG (pid). Ärzte, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen keine Patienten mehr behandeln oder untersuchen können, haben Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente - auch wenn sie theoretisch noch in Teilbereichen ihres Berufes arbeiten könnten.