Abrechnung
Antikörper-Therapie bei COVID-19: EBM erhält Sotrovimab-GOP 01546
Ärzte können nun rückwirkend ab 1. Oktober die Beobachtung und Betreuung bei Behandlung eines Corona-Patienten mit Sotrovimab nach EBM abrechnen.
Ärzte können nun rückwirkend ab 1. Oktober die Beobachtung und Betreuung bei Behandlung eines Corona-Patienten mit Sotrovimab nach EBM abrechnen.
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