„Unwürdigkeit“
Approbationsentzug nach Versicherungsbetrug rechtens
Ärzte stehen gleichsam unter besonderer Beobachtung: Dass ihnen auch Fehltritte jenseits der Berufsausübung zum Verhängnis werden können, ist verfassungsrechtlich unbedenklich, urteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht.