Arzt-Fehler bei Erster Hilfe - Beweislast bleibt beim Patienten
MÜNCHEN (juk). Ärzte schließen mit Menschen, denen sie Erste Hilfe leisten, nicht automatisch einen Behandlungsvertrag ab. Unterlaufen Kollegen bei der Ersten Hilfe in der Freizeit grobe Fehler, können sich Patienten nicht auf die sonst im Arztrecht geltenden Beweiserleichterungen berufen. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei den Patienten. Das entschied das Oberlandesgericht München.