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Elektronische Patientenakte
KBV-Umfrage: Praxen setzen die ePA aktiv ein
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Praxis-PC, Konnektor und andere Elektrogeräte
Elektroschrott: Wie Praxen Altgeräte sicher entsorgen
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Langjähriger Verbandschef meldet sich zurück
Werner Baumgärtner will bei Neuwahl des MEDI-Vorstands mitreden
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Landessozialgericht Baden-Württemberg
Urteil: Vollkostenerstattung der TI war gesetzlich nie beabsichtigt
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Tipps für die Praxis
Wie sag ich‘s Patienten, dass der KI-Chatbot falschliegt?
08.02.2026
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03.02.2026
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02.02.2026
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Hoher Zuspruch
Umfrage: Fast alle Seniorinnen und Senioren befürworten Digitalisierung im Gesundheitswesen
29.01.2026
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Journalist Gutjahr fordert auf Kongress
„Safety Camp“ in Augsburg: „Wir brauchen einen hippokratischen Eid für die KI“
23.01.2026
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Klage vor dem Landgericht München
Streit um telemedizinische Angebote: KV Nordrhein und TeleClinic einigen sich außergerichtlich
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Meinung










![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


