Arbeitsgerichtsurteil
Attest kann Corona-Schutz am Arbeitsplatz verbessern
Ein hausärztliches Corona-Attest kann Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu verstärken, urteilt ein Arbeitsgericht. Konkrete Maßnahmen können Mitarbeiter aber nicht verlangen.