Auch notarieller Vertrag kann sittenwidrig sein
SAARBRÜCKEN (dpa). Auch ein notariell beurkundeter Vertrag kann sittenwidrig und somit nichtig sein. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
SAARBRÜCKEN (dpa). Auch ein notariell beurkundeter Vertrag kann sittenwidrig und somit nichtig sein. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
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