Ausnahmen für junge Praxen?
Frage: Wir befinden uns als Gemeinschaftspraxis im Rahmen einer Neugründung seit dem 1. Juli 2007 in der Wachstumsphase. Wir konnten die Fallzahl des Fachgruppendurchschnitts logischerweise bislang noch gar nicht erreichen, werden aber stetig weiter wachsen. Welchen Regeln unterliegen wir denn für das künftige RLV? Können wir auch über den Fachgruppendurchschnitt hinaus unsere Fallzahl steigern wie langjährige Großpraxen in der Region ?




