Bank muß ihre Beratung nicht dokumentieren
KARLSRUHE (eb). Eine Bank braucht nicht schriftlich zu dokumentieren, welche Anlage-Empfehlungen sie einem Kunden gegeben hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden.
KARLSRUHE (eb). Eine Bank braucht nicht schriftlich zu dokumentieren, welche Anlage-Empfehlungen sie einem Kunden gegeben hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden.
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