Begrenzter Anspruch auf Ausbildungsunterhalt
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Volljährige müssen vor Beginn einer Ausbildung den eigenen Unterhalt notfalls mit Aushilfejobs sichern. Das entschieden die Richter des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken und verneinten ein Prozeßkostenhilfegesuch.