Bei der Analogabrechnung brauchen Ärzte einen scharfen Blick, sonst verlieren sie Geld
Privatärztliche Leistungen sind nach GOÄ abzurechnen. Doch nicht jede erbrachte Leistung findet sich im Gebührenverzeichnis. In diesem Fall können Ärzte zur Analogabrechnung greifen. Allerdings sind dabei einige Fallen zu umgehen.