Urteil Landessozialgericht Halle
Bereitschaftsdienst kann bei Klinikärzten Elterngeld mindern
Ärzte, die während ihrer Elternzeit Bereitschaftsdienst absolvieren, müssen damit rechnen, dass sich dies auf die Berechnung des Elterngelds auswirkt. Das Landessozialgericht macht hierbei klare Vorgaben.