Blutspender brauchen besonders gute Aufklärung
KARLSRUHE (mwo/juk). Blutspender, die uneigennützig zum Wohle der Allgemeinheit ihr Blut hergeben, müssen besonders sorgfältig über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.