Bundesfinanzhof verschärft Anforderungen an Rechnungen
MÜNCHEN (mwo). Umsatzsteuerpflichtige Ärzte sollten darauf achten, dass sie nur Rechnungen bezahlen, in denen der Name und der Sitz des leistenden Unternehmens angegeben sind.
MÜNCHEN (mwo). Umsatzsteuerpflichtige Ärzte sollten darauf achten, dass sie nur Rechnungen bezahlen, in denen der Name und der Sitz des leistenden Unternehmens angegeben sind.
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