Abrechnung
Die Kasse zahlt nicht jedes Attest
Brauchen Patienten für den Urlaub noch eine ärztliche Bescheinigung - etwa einen Marcumarpass -, muss die Leistung als IGeL abgerechnet werden.
Brauchen Patienten für den Urlaub noch eine ärztliche Bescheinigung - etwa einen Marcumarpass -, muss die Leistung als IGeL abgerechnet werden.
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