Bundessozialgericht
Einmal eingebracht, bleibt ein Arztsitz in der BAG
Ein Radiologe wollte seinen Vertragsarztsitz nach Austritt aus seiner BAG zurück. Das geht nicht, entschied jetzt das BSG. Denn: Das Zivilrecht gelte auch in solchen Fällen.
Ein Radiologe wollte seinen Vertragsarztsitz nach Austritt aus seiner BAG zurück. Das geht nicht, entschied jetzt das BSG. Denn: Das Zivilrecht gelte auch in solchen Fällen.
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