Gastbeitrag
Erfolglose Vermieter werden doppelt gebeutelt
Immobilien galten lange Zeit als Abschreibungsobjekt par excellence, selbst bei Leerstand. Doch ein neues Urteil schlägt Eigentümern zusätzlich ins Kontor.
Immobilien galten lange Zeit als Abschreibungsobjekt par excellence, selbst bei Leerstand. Doch ein neues Urteil schlägt Eigentümern zusätzlich ins Kontor.
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