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Der Konkrete Fall

Erst mit der Versicherung sprechen, dann reparieren

Nach einem Schadenfall sollten Versicherte sich zuerst an ihre Assekuranz wenden. Wer vorschnell eine Reparatur vornehmen lässt, kann nämlich auf den Kosten sitzen bleiben.

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Frage: In meine Praxis ist eingebrochen worden. Dabei wurde die Praxistür stark beschädigt. Ich habe den Schaden sofort reparieren lassen. Die beauftragte Firma hat mir dafür Kosten in Höhe von 3000 Euro berechnet. Ich habe die Rechnung bei meinem Versicherer eingereicht. Er weigerte sich aber, den vollen Betrag zu übernehmen. Der Grund: Der Wert der Tür hatte nur 1200 Euro betragen. Deshalb muss ich die 1800 Euro Differenz selbst tragen. Muss ich das akzeptieren?

Antwort: Ja, denn die Versicherung hat korrekt gehandelt. Zwar ist Einbruch-Diebstahl in den Praxen von niedergelassenen Ärzten über die Inhaltsversicherung abgedeckt. Kommt es zu einem Schaden, erstattet der Versicherer aber nur Gegenstände "gleicher Art und Güte", berichtet Zoltan Schiszer, Produktmanager Sachversicherung Heilwesen beim Finanzdienstleister MLP.

Deshalb sollten sich Ärzte im Schadenfall immer zuerst an das Unternehmen wenden, bevor sie einen Kostenvoranschlag einholen oder eine Reparatur vornehmen lassen, empfiehlt er.

"Die Versicherung gibt nach der Schilderung des Falls wertvolle Tipps, in welcher Höhe Reparaturkosten angemessen sind und von der Versicherung übernommen werden", erklärt Schiszer. Hätten Sie sich vor der Reparatur an Ihren Versicherungsanbieter gewandt, hätte er Ihnen sagen können, dass er nur Kosten in einer Höhe von maximal 1200 Euro erstattet, wie es dem Wert der Tür entspricht.

Schiszer rät niedergelassenen Ärzten, schon beim Abschluss einer Inhaltsversicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme zu achten.

Zu ihrer Höhe gibt es keine allgemeinen Empfehlungen, sie hängt von der Fachgruppe des Arztes und der Ausstattung der Praxis ab. Praxisinhaber sollten sich von dem Versicherer oder dem Vermittler einen sogenannten Inhaltsermittlungsbogen geben lassen. Mit dem Bogen können sie durch die Räume gehen und genau eintragen, was die Praxis enthält. Das Versicherungsunternehmen ermittelt dann die adäquate Versicherungssumme.

Außerdem sollten Ärzte die Deckungssumme regelmäßig überprüfen. Wenn sich der Wert der Praxiseinrichtung etwa durch die Anschaffung neuer Geräte oder die Aufrüstung der IT steigert, ist es ratsam, die Summe anzupassen, rät der MLP-Experte. (iss)

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