Ex-Ehemann muss Namen abgeben
KARLSRUHE (dpa). Wer heiratet, darf sich im Ehevertrag vom Partner den Verzicht auf den gemeinsamen Ehenamen zusichern lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine solche Vereinbarung nicht sittenwidrig.
KARLSRUHE (dpa). Wer heiratet, darf sich im Ehevertrag vom Partner den Verzicht auf den gemeinsamen Ehenamen zusichern lassen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine solche Vereinbarung nicht sittenwidrig.
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