Fiskus will Belege für Investitionsabsichten sehen
NEU-ISENBURG (lu). Wenn Ärzte ihre Praxis erweitern oder eine Kooperation gründen wollen, sind dafür oft Investitionen notwendig. Der Staat greift ihnen dabei mit der Ansparabschreibung unter die Arme. Doch in deren Genuss kommt nur, wer bereits Investitionsgüter wie Medizingeräte bestellt hat, so der Bundesfinanzhof (BFH).