Frist für Lehman-Opfer läuft bis 22. September

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BERLIN (dpa). Für Geschädigte der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers läuft nach Angaben der Verbraucherzentralen eine erste Frist bis 22. September, um Forderungen anzumelden.

Diese gelte jedoch nicht für Zertifikate, die von der niederländischen Tochter Lehman Brothers Treasury ausgegeben wurden. Für diese Papiere laufe die Frist, um Forderungen in den USA geltend zu machen, bis 2. November.

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