Gericht darf nicht einfach an Behörde zurückverweisen
MAINZ (dpa). Sozialgerichte dürfen bei unzureichenden behördlichen Ermittlungen eine Sache nicht ohne weiteres an die Verwaltungsbehörde zurückverweisen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.