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Bundessozialgericht

Honorarärzte nur im Ausnahmefall erlaubt

Kliniken dürfen Ärzte nur im Ausnahmefall als freie Mitarbeiter beschäftigen, hat das Bundessozialgericht entschieden. Für die meisten Honorarärzte dürfte das heißen, dass sie sozialversicherungspflichtig sind.

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