Hypertonie muß der Versicherung offenbart werden
SAARBRÜCKEN (dpa). Ein Versicherungsnehmer, der unter hohem Blutdruck leidet und dies beim Abschluß einer Risikolebensversicherung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.